Mietvertrag bei Immobilien

Sie planen den Umzug in Ihre ersten eigenen vier Wände oder haben ein Gewerbe und suchen eine Immobilie für Ihr Geschäft? In diesem Zusammenhang spielt der Mietvertrag, ob privat oder gewerblich die wichtigste Rolle. Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter das vermietete Objekt gegen Zahlung von Miete zu überlassen. Mögliche Mietgegenstände sind neben Wohnungen auch Garagen und Büroräume.

Der Mietvertrag muss bestimmte Auflagen erfüllen und Vereinbarungen aufweisen, wie die Anschriften beider Parteien einschließlich der Anschrift des Mietobjektes sowie die Größe der Wohnfläche und die Anzahl der vorhandenen Räume. Außerdem sollte ein Verweis auf die Nutzung von Nebenräumen, wie Waschhaus, Trockenraum oder Boden enthalten sein, ebenso der Vermerk auf die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel. Weiterhin informiert der Mietvertrag über die Mietzeit, ordentliche und fristlose Kündigungen und die Höhe der Miete mit einem Hinweis, dass für einen bestimmten Zeitraum keine Mieterhöhungen erfolgen. Wichtig ist auch die Anmerkung auf enthaltene Betriebskosten, deren Höhe und Abrechnung.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Mietvertrages sind die Hauptpflichten des Vermieters, wie Gebrauchsüberlassung, Gebrauchserhaltungspflichten und Instandhaltungspflichten, und die Hauptpflichten des Mieters, wie pünktliche Zahlung der vereinbarten Miete und Anzeige von Schäden und Mängeln. Bauliche Veränderungen und Ausbesserungen sind dem Mieter fristgemäß mitzuteilen. Bauliche Erneuerungen von Seiten des Mieters sind nur durch vorherige Einholung der Zustimmung des Vermieters durchführbar. Hier sollte der Mietvertrag darauf hinweisen, welche Arbeiten der Mieter vornehmen darf, ob die Ausgangssituation beim Verlassen der Wohnung wieder herzustellen ist, oder ob der Vermieter eventuelle Einbauten übernimmt. Äußerst relevant ist auch eine Erläuterung hinsichtlich Schönheitsreparaturen beziehungsweise Endreinigung.
Weitere Komponente des Vertrages sind die Nutzung der Mieträume, das Aufstellen von Haushaltmaschinen, eventuelle Tierhaltung und Gartennutzung sowie die zusätzliche Installation von Antennen. Eine klare Regelung sollte auch bezüglich der Einhaltung der Hausordnung, des Betretens der Mieträume durch den Vermieter und der Höhe der zu zahlenden Kaution getroffen sein.

Damit keine bösen Überraschungen für Mieter und Vermieter auftreten, sind vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages alle Klauseln gewissenhaft zu prüfen, wenn nötig unter Hinzuziehen eines Anwaltes. Außerdem finden Sie im Internet zahlreiche Informationen zu Mietverträgen und deren Ausführungen auch im Hinblick auf die Abrechnung von Nebenkosten.